Auslegung
Die Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte
Der Zuschuss für Hausärtzinnen und Hausärzte ist ein Förderprogramm, dass von Nordrhein-Westfalen als Unterstützung für Ärztinnen und Ärzte gilt, die sich in hausärztlich gefährdeten Gemeinden niederlassen.
In Kürze
Zuschussbetrag: max. 60.000€
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderart: Zuschuss
Zielgruppe: Existenzgründung, Existenzfestigung, Unternehmensfinanzierung, Infrastruktur, Gesundheit & Soziales
Der Zuschuss für Hausärztinnen und Hausärzte besteht wenn du zB...
- anfängst in einer Praxis, als Hausärztin oder Hausarzt zu arbeiten
- dich beteilligst an der vertragsärztlichen Versorgung
- ein medizinisches Versorgungzentrum eröffnest, das Ärztinnen und Ärzte einstellt
- Weiterbilgungsassistentinnen und -assistenten während der Praxisphase einstellst
- eine Lehrpraxis errichtest
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Links
Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Fördersuche
Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte
Ort
-
Dortmund, Deutschland